eilnahme- und Nutzungsbedingungen für das LUMARAA-FOR-EVER TICKET
1. Veranstalterin
Veranstalterin der Aktion ist:
Lumaraa
Geschäftsinhaberin: Sabine Gerling
Lumaraa Adressgeber #2065
An der Alten Ziegelei 38
48157 Münster
Deutschland
E-Mail: management@lumaraa.de
Nachfolgend „Veranstalterin“ genannt.
2. Gegenstand der Aktion
Unter den Deluxe Fan Boxen der ersten Auflage zum Album „Ganz oder gar nicht“ befinden sich insgesamt fünf Boxen, denen jeweils ein originales LUMARAA-FOR-EVER TICKET beigefügt ist.
Jedes Ticket besitzt eine individuelle Seriennummer und ist nur einmal vorhanden.
Die endgültige Stückzahl der ersten Auflage richtet sich nach der Anzahl der eingegangenen Vorbestellungen und der anschließend festgelegten Produktionsmenge. Die konkrete Gesamtstückzahl steht daher zum Beginn der Vorbestellungsphase noch nicht fest.
Nach Festlegung der Produktionsmenge werden die fünf LUMARAA-FOR-EVER TICKETS nach dem Zufallsprinzip auf fünf Deluxe Fan Boxen der ersten Auflage verteilt.
Jede Box der ersten Auflage besitzt unabhängig von Bestellzeitpunkt, Kleidungsgröße, Zahlungsart und Bestellwert die gleiche Chance, eines der fünf Tickets zu enthalten.
Da die endgültige Stückzahl erst nach Abschluss der Vorbestellungsphase feststeht, kann die konkrete Gewinnwahrscheinlichkeit bei Abgabe der Vorbestellung noch nicht angegeben werden.
Ein Gewinn oder eine bestimmte Gewinnwahrscheinlichkeit wird nicht garantiert.
Der Kaufpreis der Deluxe Fan Box wird nicht aufgrund der Gewinnchance erhöht. Die Box kann auch ohne enthaltenes LUMARAA-FOR-EVER TICKET vollständig bestimmungsgemäß genutzt werden.
3. Umfang der ersten Auflage
Die endgültige Produktionsmenge der ersten Auflage wird nach Abschluss der Vorbestellungsphase festgelegt. Nach dieser Festlegung wird die erste Auflage nicht mehr erweitert.
Alle fünf LUMARAA-FOR-EVER TICKETS werden ausschließlich unter den Boxen dieser ersten Auflage verteilt.
Eine mögliche spätere Neuauflage oder Nachproduktion wird gesondert gekennzeichnet. Sie ist nicht Bestandteil dieser Aktion und enthält keine weiteren LUMARAA-FOR-EVER TICKETS.
Die Aktion endet, wenn sämtliche Deluxe Fan Boxen der ersten Auflage verkauft wurden oder der Verkauf dieser Auflage endgültig beendet wird.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen.
Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter teilnehmen. Wird ein LUMARAA-FOR-EVER TICKET von einer minderjährigen Person gefunden, muss die Registrierung durch oder gemeinsam mit einem gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Die Veranstalterin kann einen geeigneten Nachweis über die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters verlangen.
Beschäftigte der Veranstalterin sowie Personen, die unmittelbar mit der Herstellung, Verteilung oder Durchführung der Aktion befasst sind, und deren im selben Haushalt lebende Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Veranstalterin kann Personen bei Manipulationsversuchen, falschen Angaben, missbräuchlicher Teilnahme oder einem Verstoß gegen diese Bedingungen von der Aktion beziehungsweise von der Nutzung des Tickets ausschließen.
5. Voraussetzung der Teilnahme
An der Aktion nehmen alle vollständig bezahlten und nicht wirksam widerrufenen Bestellungen einer Deluxe Fan Box der ersten Auflage teil.
Stornierte, nicht vollständig bezahlte, widerrufene oder anderweitig rückabgewickelte Bestellungen begründen keinen dauerhaften Anspruch auf ein LUMARAA-FOR-EVER TICKET.
Der Kauf mehrerer Boxen ist grundsätzlich möglich. Jede Box der ersten Auflage besitzt eine eigene Gewinnchance.
6. Feststellung des Gewinns
Gewonnen hat die Person, die rechtmäßig eine Deluxe Fan Box erhält, in der sich eines der fünf originalen LUMARAA-FOR-EVER TICKETS befindet.
Als Nachweis gelten ausschließlich:
- das originale LUMARAA-FOR-EVER TICKET,
- die gültige Seriennummer und
- die dazugehörige Bestell- oder Rechnungsnummer.
Kopien, Fotografien, Nachdrucke, digitale Abbildungen oder selbst angefertigte Tickets begründen keinen Anspruch auf den Gewinn.
Wurde die Deluxe Fan Box verschenkt, kann die Person registriert werden, die das originale Ticket rechtmäßig als Geschenk erhalten hat.
Nach erfolgreicher Registrierung ist ein Wechsel der berechtigten Person grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Registrierung des Tickets
Das LUMARAA-FOR-EVER TICKET muss nach Erhalt per E-Mail an management@lumaraa.de registriert werden.
Für die Registrierung werden folgende Angaben benötigt:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- Bestell- oder Rechnungsnummer
- Seriennummer des LUMARAA-FOR-EVER TICKETS
- gut erkennbares Foto des originalen Tickets
Bei minderjährigen Gewinnerinnen oder Gewinnern sind zusätzlich der Vor- und Nachname, die Kontaktdaten und die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Die Veranstalterin kann vor Abschluss der Registrierung die Vorlage des originalen Tickets und eines geeigneten Identitätsnachweises verlangen. Angaben auf dem Identitätsnachweis, die für die Identitätsprüfung nicht erforderlich sind, dürfen geschwärzt werden.
Nach erfolgreicher Prüfung erhält die Gewinnerin oder der Gewinner eine schriftliche Registrierungsbestätigung.
Erst mit dieser Bestätigung wird das Ticket dauerhaft der betreffenden Person zugeordnet.
Die Registrierung ist personengebunden und kann grundsätzlich nicht nachträglich auf eine andere Person übertragen werden.
8. Umfang des Gewinns
Das registrierte LUMARAA-FOR-EVER TICKET berechtigt die registrierte Person gemeinsam mit einer frei wählbaren Begleitperson zum kostenlosen regulären Eintritt zu zukünftigen, öffentlich angekündigten und von Lumaraa selbst veranstalteten Tourkonzerten.
Die Begleitperson darf bei jeder Veranstaltung neu bestimmt werden. Die registrierte Person muss die jeweilige Veranstaltung gemeinsam mit der Begleitperson besuchen.
Das Ticket umfasst ausschließlich den regulären Eintritt zur jeweiligen Veranstaltung.
Nicht enthalten sind insbesondere:
- VIP-Upgrades
- Meet-and-Greets
- Early Entry
- Front-of-Stage-Leistungen
- Backstage-Zugang
- Sitzplatz- oder Kategorien-Upgrades
- Merchandisingartikel
- Speisen und Getränke
- An- und Abreise
- Übernachtungen
- Parkgebühren
- sonstige persönliche Ausgaben und Nebenkosten
9. Ausgeschlossene Veranstaltungen
Das LUMARAA-FOR-EVER TICKET gilt nicht für:
- Festivals
- Stadtfeste
- Open-Air-Veranstaltungen fremder Veranstalter
- Gastauftritte
- Support-Auftritte
- Benefizveranstaltungen
- private oder geschlossene Veranstaltungen
- Radio-, Fernseh- oder Streamingaufzeichnungen
- Veranstaltungen, bei denen Lumaraa lediglich als Gast auftritt
- Veranstaltungen, die vollständig oder überwiegend von einem fremden Veranstalter durchgeführt werden
Eine freiwillige Zulassung zu einer ausgeschlossenen Veranstaltung ist im Einzelfall möglich. Daraus entsteht kein Anspruch auf den Besuch weiterer ausgeschlossener Veranstaltungen.
10. Bedeutung von „FOR-EVER“
„FOR-EVER“ bezeichnet die Dauer der öffentlichen Tourtätigkeit von Lumaraa.
Der Anspruch besteht, solange Lumaraa eigene Tourkonzerte öffentlich anbietet und durchführt.
Das Ticket begründet keinen Anspruch darauf, dass Lumaraa für einen bestimmten Zeitraum, in einem bestimmten Umfang, in einem bestimmten Land oder an bestimmten Orten Konzerte veranstaltet.
Die Gültigkeit endet mit der endgültigen Beendigung der öffentlichen Tourtätigkeit von Lumaraa.
Vorübergehende Pausen, Unterbrechungen oder längere Zeiträume ohne eigene Tourkonzerte führen nicht automatisch zum Erlöschen des Tickets.
11. Anmeldung zu einer Veranstaltung
Die Nutzung des LUMARAA-FOR-EVER TICKETS muss spätestens 14 Kalendertage vor der jeweiligen Veranstaltung per E-Mail an management@lumaraa.de angemeldet werden.
Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname der registrierten Person
- Seriennummer des Tickets
- gewünschte Veranstaltung
- Vor- und Nachname der Begleitperson
Die Veranstalterin bestätigt die Anmeldung per E-Mail. Erst mit dieser Bestätigung ist der kostenlose Zutritt für die betreffende Veranstaltung verbindlich vorgemerkt.
Bei der Veranstaltung müssen folgende Nachweise vorgelegt werden:
- das originale LUMARAA-FOR-EVER TICKET,
- die Bestätigung der Anmeldung und
- ein gültiger Lichtbildausweis.
Bei Minderjährigen kann zusätzlich die Begleitung oder Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich sein. Die jeweils geltenden gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und die Hausordnung der Spielstätte sind zu beachten.
Kann die Identität oder die Echtheit des Tickets nicht nachgewiesen werden, darf der kostenlose Zutritt verweigert werden.
12. Kapazitäts- und Sicherheitsbeschränkungen
Bei außergewöhnlichen Sicherheitsanforderungen, behördlichen Vorgaben oder einer nachweislich reduzierten beziehungsweise ausgeschöpften Veranstaltungskapazität kann die Nutzung im Einzelfall beschränkt werden.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Barauszahlung, Ersatzleistung oder Erstattung von Reise-, Übernachtungs- und sonstigen Nebenkosten.
Die Veranstalterin wird sich bemühen, nach rechtzeitiger Anmeldung einen kostenlosen Zutritt zu ermöglichen.
13. Absage, Verlegung oder Abbruch
Wird eine Veranstaltung abgesagt, verschoben, verlegt oder abgebrochen, besteht kein Anspruch auf eine Ersatzveranstaltung, eine Barauszahlung oder die Erstattung von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Nebenkosten.
Bei einer Verlegung muss die Nutzung für den neuen Termin erneut bestätigt werden.
Die Veranstalterin haftet nicht für Entscheidungen, Absagen oder Änderungen, die durch Behörden, Spielstätten, Sicherheitsverantwortliche, höhere Gewalt oder andere Dritte veranlasst werden.
14. Personengebundenheit und Übertragungsverbot
Das registrierte LUMARAA-FOR-EVER TICKET ist personengebunden.
Es darf nicht verkauft, vermietet, versteigert, vererbt oder anderweitig übertragen werden.
Eine Barauszahlung, Auszahlung von Teilbeträgen, Verrechnung mit anderen Leistungen oder ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen.
Der Verkauf oder Verkaufsversuch des Tickets, die Weitergabe der Seriennummer sowie die Herstellung oder Nutzung von Kopien können zur dauerhaften Sperrung des Tickets führen.
15. Verlust oder Beschädigung
Das originale LUMARAA-FOR-EVER TICKET ist sorgfältig aufzubewahren.
Bei Verlust, Zerstörung oder nicht mehr überprüfbarer Beschädigung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Ausstellung eines Ersatztickets.
Die Veranstalterin kann nach eindeutiger Prüfung der Registrierung freiwillig einen Ersatz ausstellen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Ein als verloren oder gestohlen gemeldetes Ticket kann dauerhaft gesperrt werden.
16. Widerruf und Rückgabe der Deluxe Fan Box
Das LUMARAA-FOR-EVER TICKET ist Bestandteil der jeweiligen Deluxe Fan Box.
Wird der Kaufvertrag widerrufen, storniert oder anderweitig rückabgewickelt, muss ein in der Box enthaltenes LUMARAA-FOR-EVER TICKET gemeinsam mit sämtlichen übrigen Bestandteilen der Box zurückgegeben werden.
Bis zur vollständigen Rückgabe des originalen Tickets darf die Veranstalterin die Rückzahlung im gesetzlich zulässigen Umfang zurückhalten.
Wurde das Ticket bereits registriert, wird die Registrierung nach der Rückabwicklung gesperrt beziehungsweise gelöscht.
Die gesetzlichen Widerrufs-, Gewährleistungs- und Verbraucherrechte bleiben im Übrigen unberührt.
17. Ausschluss bei Missbrauch
Die Veranstalterin kann ein Ticket insbesondere sperren, wenn:
- das Ticket gefälscht, kopiert oder manipuliert wurde,
- die Seriennummer unberechtigt veröffentlicht oder weitergegeben wurde,
- bei der Registrierung falsche Angaben gemacht wurden,
- das Ticket verkauft oder zur entgeltlichen Weitergabe angeboten wurde,
- Leistungen mehrfach oder unter einer falschen Identität beansprucht werden,
- die registrierte Person erheblich gegen die Hausordnung einer Veranstaltung verstößt.
Vor einer dauerhaften Sperrung wird die betroffene Person grundsätzlich angehört, sofern keine offensichtliche Fälschung oder ein schwerwiegender Missbrauch vorliegt.
18. Datenschutz
Die bei der Registrierung und Nutzung des LUMARAA-FOR-EVER TICKETS erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Prüfung, Registrierung, Verwaltung und Durchführung des Gewinns verarbeitet.
Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung.
Bei minderjährigen Gewinnerinnen oder Gewinnern werden die notwendigen Daten des gesetzlichen Vertreters ebenfalls ausschließlich zur Registrierung, Prüfung der Zustimmung und Durchführung des Gewinns verarbeitet.
Die Daten werden für die Dauer der Gültigkeit des Tickets sowie anschließend im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen gespeichert.
Eine Verwendung für Werbung erfolgt nur, wenn hierfür eine gesonderte und freiwillige Einwilligung erteilt wurde.
Weitere Informationen befinden sich in der Datenschutzerklärung:
https://lumaraa.de/privacy-policy/
19. Haftung
Die Veranstalterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
20. Änderungen aus wichtigem Grund
Die Veranstalterin darf diese Bedingungen nur ändern, wenn hierfür ein sachlicher oder rechtlicher Grund besteht und die berechtigten Interessen der Gewinnerinnen und Gewinner angemessen berücksichtigt werden.
Der wesentliche Inhalt des Gewinns darf nicht nachträglich ohne wichtigen Grund zum Nachteil der registrierten Personen eingeschränkt werden.
Notwendige Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Anordnungen oder nicht vorhersehbarer Sicherheitsanforderungen bleiben vorbehalten.
21. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die teilnehmende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 02.09.2026
